Der Anspruch auf Kinderalimente steht dem Kind zu, die Zahlungen sind aber bis zu seinem 18. Geburtstag dem sorgeberechtigten Elternteil auszurichten. Aus Steuersicht bedeutet dies: Mütter respektive Väter, die für ihre minderjährigen Kinder Zahlungen in Rentenform, sprich: Alimente bekommen, müssen diese als Einkommen versteuern. Zum Kinderunterhalt gehört auch der Betreuungsunterhalt.