Kinderrenten müssen immer vom Bezüger der jeweiligen Hauptrente versteuert werden. Deshalb müssen Sie die betreffende Rente mit Ihren Einkünften versteuern, auch wenn die Kinderrente allenfalls direkt an Ihr Kind überwiesen wird. Prüfen Sie, ob Ihnen allenfalls ein Kinder- oder Unterstützungsabzug zusteht.