Mit dem Abzug der Quellensteuer sind in der Regel alle Einkommenssteuern auf den entsprechenden Einkünften abgegolten. Die Tarife umfassen die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern und je nach Tarif auch die Kirchensteuern. Auch Abzüge wie Beiträge an die Sozialversicherungen, Berufsauslagen, Krankenkassenprämien oder Sozialabzüge sind bereits berücksichtigt, sie sind pauschal im Tarif enthalten. Die verschiedenen Tarife tragen dem Familienstand und der Anzahl Kinder Rechnung. Doppelverdienende Ehepaare haben ebenfalls einen separaten Tarif. Zusätzliche Abzüge kann man via ordentlicher Veranlagung nachträglich geltend machen. Zusätzliche Einkünfte und Vermögenswerte muss man via ordentlicher Veranlagung versteuern. Allerdings ist zu beachten, dass wenn einmal freiwillig die ordentliche Besteuerung gewählt wurde, die steuerpflichtige Person für die nächsten Jahre ohne Wahlmöglichkeit ordentlich besteuert wird. Übersteigen die quellenbesteuerten Einkünfte eine bestimmte Limite, wird man sowieso ohne Wahlmöglichkeit ordentlich besteuert.