Da die Quellensteuertarife Pauschaltarife sind, muss man individuelle Aufwendungen separat geltend machen. Wer etwa Schuldzinsen, Weiterbildungskosten, Krankheits-, Unfall- oder behinderungsbedingte Kosten, Alimente, Einkäufe in die Pensionskasse oder Beiträge an die gebundene Vorsorge 3a, Kinderbetreuungskosten, Unterstützungsleistungen usw. bezahlt hat, kann diese im Folgejahr geltend machen.