Quellensteuern
Rechtsratgeber
GrundlageKorrektur/Rückerstattung der Quellensteuer
Wer Vorsorgebeiträge, Schuldzinsen oder Alimente steuerlich geltend machen will, kann einen Antrag stellen und die zu viel bezahlten Quellensteuern zurückfordern.
Da die Quellensteuertarife Pauschaltarife sind, muss man individuelle Aufwendungen separat geltend machen. Wer etwa Schuldzinsen, Weiterbildungskosten, Krankheits-, Unfall- oder behinderungsbedingte Kosten, Alimente, Einkäufe in die Pensionskasse oder Beiträge an die gebundene Vorsorge 3a, Kinderbetreuungskosten, Unterstützungsleistungen usw. bezahlt hat, kann diese im Folgejahr geltend machen.