Zahnärzte unterstehen wie alle Ärzte dem Auftragsrecht. Der Zahnarzt schuldet eine sorgfältige, fachkundige Ausführung der Behandlung, aber keinen Heilungserfolg. Dies gilt in der Regel auch für das Herstellen und Anpassen von Implantaten. Wie alle Ärzte hat der Zahnarzt besondere Patientenrechte zu wahren.