Wenn Sie eine Reise absagen, schulden Sie dem Reisebüro eine Entschädigung – die sogenannten Annullierungskosten. Diese Entschädigung ist in den Reisebedingungen respektive in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters festgehalten und in der Regel umso höher, je näher der Reisebeginn rückt.