Vorsorgeauftrag
Rechtsratgeber
GrundlageDen Vorsorgeauftrag nicht selber schreiben
Wer den Vorsorgeauftrag nicht selber schreiben kann, kann ihn öffentlich beurkunden lassen.
Wer seinen Vorsorgeauftrag nicht selber schreiben will (oder nicht selber schreiben kann), kann zu einer Urkundsperson, meist einem Notar, gehen (in Basel beispielsweise auch zur Kesb). Die Urkundsperson wird den Vorsorgeauftrag «öffentlich beurkunden». «Öffentliche Beurkundung» bedeutet nicht, dass der Vorsorgeauftrag öffentlich ausgeschrieben wird. Es bedeutet, dass man von der Urkundsperson umfassend beraten wird und dass der Vorsorgeauftrag juristisch korrekt formuliert ist. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Unterschreibenden die rechtlichen Folgen von wichtigen Verträgen oder Bindungen kennen.