Um einen Vorsorgeauftrag zu schreiben, muss man handlungsfähig sein und darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Der Auftrag muss (wie ein Testament) von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Wer seinen Vorsorgeauftrag nicht handschriftlich machen möchte (oder nicht kann), kann den Auftrag bei einer Urkundsperson erstellen lassen. Man nennt dies eine "öffentliche Beurkundung".