Justiz
Rechtsratgeber
GrundlageBezirksgerichte/Amtsgerichte
Die Bezirks- und Amtsgerichte sind in der Regel als erste Instanzen in Zivil- und Strafprozessen zuständig. Achten Sie darauf, dass Sie an das richtige Gericht gelangen.
Wollen Sie ein Anliegen gerichtlich durchsetzen, müssen Sie sich an eine instanzliche Reihenfolge halten. Nach dem erfolglosen Schichtungsversuch sind in der Regel die Bezirks- oder Amtsgerichte als erste Gerichtsinstanzen in Zivil- und Strafprozessen zuständig – je nachdem, ob der jeweilige Kanton in Regionen bzw. Bezirke oder Amtskreise aufgeteilt ist. Daneben sind diese Gerichte als Aufsichts-, Rechtsmittel- und Beschwerdeinstanzen tätig.