Wollen Sie ein Anliegen gerichtlich durchsetzen, müssen Sie sich an eine instanzliche Reihenfolge halten. Nach dem erfolglosen Schichtungsversuch sind in der Regel die Bezirks- oder Amtsgerichte als erste Gerichtsinstanzen in Zivil- und Strafprozessen zuständig – je nachdem, ob der jeweilige Kanton in Regionen bzw. Bezirke oder Amtskreise aufgeteilt ist. Daneben sind diese Gerichte als Aufsichts-, Rechtsmittel- und Beschwerdeinstanzen tätig.