Justiz
Rechtsratgeber
GrundlageObergerichte/Kantonsgerichte
Als oberste kantonale Gerichte beurteilen die Ober- und Kantonsgerichte die Entscheide unterer Instanzen. Allerdings müsse Sie dazu eine Reihe an Formalitäten einhalten.
Die Ober- und Kantonsgerichte sind in der Regel die obersten kantonalen Gerichte. Sie sind dementsprechend meistens als Rechtsmittelinstanzen zur Beurteilung der Entscheide unterer Instanzen – also der Bezirks- und Amtsgerichte – zuständig.