Polizei
Rechtsratgeber
GrundlageEntnahme einer DNA-Probe
Zur Aufklärung von Verbrechen oder Vergehen können die Strafbehörden eine DNA-Probe anordnen. Bei schweren Verbrechen dürfen daraus sogar Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie biogeografische Herkunft und Alter eruiert werden.
Zur Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens dürfen die zuständigen Strafbehörden von der beschuldigten Person und von anderen Personen wie etwa dem Opfer eine Probe zur DNA-Analyse nehmen.