Verwaltung und Ämter
Rechtsratgeber
GrundlageAufsichtsbeschwerde
Mit der Aufsichtsbeschwerde können Sie eine Verfügung, aber auch eine andere Handlung einer Behörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstanden.
Die Aufsichtsbeschwerde ist – wie das Wiedererwägungsgesuch – ein formloser Rechtsbehelf. Mit dieser Beschwerde können Sie eine Verfügung, aber auch eine andere Handlung einer Behörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstanden. Beispiel: Wenn Sie sich von einem Beamten oder einer Behörde ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.