Verwaltung und Ämter
Rechtsratgeber
GrundlageRevision und Wiedererwägung
Ist ein Behördenentscheid endgültig, kommen nur noch ausserordentliche Rechtsmittel infrage. Erfahrungsgemäss führen diese aber selten zum Erfolg.
Grundsätzlich haben nur ordentliche Rechtsmittel wie Beschwerde und Rekurs aufschiebende Wirkung. Läuft die Rechtsmittelfrist ungenützt ab, werden amtliche Verfügungen rechtskräftig. In diesem Fall kommen nur noch ausserordentliche Rechtsmittel infrage.