Urheberrecht
Rechtsratgeber
GrundlageUrheberrecht: Welche Nutzung ist erlaubt?
Wer ein geschütztes Werk nutzen möchte, braucht eine Lizenz. Gewisse Nutzungen sind aber von Gesetzes wegen erlaubt. Am wichtigsten ist der Privatgebrauch.
Wollen Sie ein geschütztes Werk wie z.B. ein Musikstück oder einen Roman, aber auch irgendein Foto (kommerziell) nutzen, brauchen Sie dazu die Erlaubnis des Urhebers bzw. eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft. Dies ist dann nicht mehr nötig, wenn der Urheberrechtsschutz erloschen ist: