Der Urheberrechtsschutz verleiht Werkschaffenden bzw. Künstlern wie etwa Autorinnen, Komponisten, Malerinnen oder Regisseuren Vermögens- und Urheberpersönlichkeitsrechte: Sie dürfen mit den Werkexemplaren ihrer Romane, Musikstücke, Bilder oder Filme Geld verdienen. Zudem haben sie Anspruch darauf, als Urheber/in genannt zu werden, und sie können sich gegen Entstellungen ihrer Werke wehren. Dasselbe gilt wegen dem Lichtbildschutz für alle Profi- und Hobbyfotografen - unabhängig davon, ob ihre Schnappschüsse individuell sind oder nicht.