Zivildienst und Zivilschutz sind 2 grundlegend verschiedene Institutionen. Der Zivildienst ist eine besondere Art der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht. Er ist ein ziviler Ersatzdienst zum Militärdienst bei einem Gewissenskonflikt im Zusammenhang mit dem Militär. Zivildienst ist nur möglich, wenn Sie militärdiensttauglich sind. Als Schutzdienstpflichtiger (Zivilschutzangehöriger) sind Sie hingegen militärdienstuntauglich und ersatzabgabepflichtig.