Opferhilfe
Rechtsratgeber
GrundlageSchutz der Opfer im Strafverfahren
Das Opfer gilt im Strafverfahren als geschädigte Person – es kann sich also als Privatkläger im Straf- und/oder Zivilpunkt am Verfahren beteiligen. Darüber hinaus stehen dem Opfer besondere Rechte zu.
Zunächst einmal gilt das Opfer im Strafverfahren als geschädigte Person. Dementsprechend können Opfer alle Rechte wahrnehmen, die auch den Geschädigten zustehen. So können sie sich als Straf- und/oder Zivilkläger am Verfahren beteiligen (Privatklägerschaft).