Wurden Sie durch eine Straftat – z.B. einen Raub – in Ihren Rechten unmittelbar verletzt, gelten Sie gemäss Strafprozessordnung (StPO) als geschädigte Person. Dasselbe sind Sie in jedem Fall, wenn Sie bei einem Antragsdelikt – wie etwa einem Hausfriedensbruch – zur Stellung eines Strafantrags berechtigt sind.