Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageGeschädigte in der Strafuntersuchung (Privatklägerschaft)
Als geschädigte Person können Sie zur Partei des Strafverfahrens werden, indem Sie erklären, sich als Privatklägerin bzw. Privatkläger zu beteiligen. Das hat Vor- und Nachteile.
Wurden Sie durch eine Straftat – z.B. einen Raub – in Ihren Rechten unmittelbar verletzt, gelten Sie gemäss Strafprozessordnung (StPO) als geschädigte Person. Dasselbe sind Sie in jedem Fall, wenn Sie bei einem Antragsdelikt – wie etwa einem Hausfriedensbruch – zur Stellung eines Strafantrags berechtigt sind.