Ein Entscheid in Strafsachen ist nicht endgültig. Sie können diesen mit einem Rechtsmittel an die nächsthöhere Gerichtsinstanz (z.B. das Obergericht) weiterziehen. Seit Inkrafttreten der Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist das Strafverfahren schweizweit gleich geregelt.