Nebst hängigen Strafverfahren landen viele angeordnete Strafen wegen begangenen Delikten (vor allem Verbrechen und Vergehen) im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem Vostra. Dasselbe gilt für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote, Landesverweisungen und andere Massnahmen wie z.B. eine Verwahrung. Von der Eintragungspflicht ausgenommen sind bei den Strafen im Zusammenhang mit Übertretungen nur Bussen bis zu 5’000 Franken und gemeinnützige Arbeit bis zu 180 Stunden.