Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageHausdurchsuchung
Für die Hausdurchsuchung braucht es einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Nur in dringenden Fällen darf die Polizei eigenmächtig Ihre Räumlichkeiten durchsuchen.
Damit die Polizei ein Haus oder eine Wohnung durchsuchen darf, braucht sie einen Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Das heisst: Sie können verlangen, dass Ihnen die Beamten einen solchen Befehl vorweisen, bevor sie Ihre Wohnung durchkämmen. Im Durchsuchungsbefehl muss der Grund und der Zweck der Hausdurchsuchung sowie die zu durchsuchenden Räumlichkeiten angegeben sein.