Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageZeugin oder Zeuge in der Strafuntersuchung
Das Aussagen als Zeugin oder Zeuge ist eine Bürgerpflicht. Nur bestimmte Personen dürfen ihre Aussagen verweigern.
Das Aussagen als Zeugin oder Zeuge ist eine Bürgerpflicht. Das heisst: Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, müssen Sie der Vorladung der Staatsanwaltschaft nachkommen, sonst droht Ihnen die zwangsweise Vorführung durch die Polizei.