Das Aussagen als Zeugin oder Zeuge ist eine Bürgerpflicht. Das heisst: Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, müssen Sie der Vorladung der Staatsanwaltschaft nachkommen, sonst droht Ihnen die zwangsweise Vorführung durch die Polizei.