Vereins-/Generalversammlung
Rechtsratgeber
GrundlageAnfechtung von Vereinsbeschlüssen
Die Mitglieder können Vereinsbeschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, anfechten. Für die Anfechtung gelten allerdings verschiedene Voraussetzungen.
Das Vereinsrecht bestimmt, dass jedes Mitglied Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, gerichtlich anfechten kann. Beispiel: Beschlüsse, die an einer nicht gültig einberufenen GV gefasst wurden, sind anfechtbar.