Parkieren auf Privatgrund
Rechtsratgeber
GrundlageGerichtliches Parkverbot auf Privatgrund
Als Privateigentümerin oder -eigentümer dürfen Sie nicht eigenmächtig Parkbussen verteilen. Das ist nur indirekt über ein richterliches Verbot möglich.
Private Grundeigentümer dürfen nicht eigenmächtig Parkbussen verteilen. Das ist nur indirekt möglich – und zwar über ein richterliches Verbot. Dazu müssen Sie beim zuständigen Gericht das Parkieren auf Ihrem Grundstück unter Strafandrohung verbieten lassen.