Sind Sie als Zeugin oder Zeuge vorgeladen, müssen Sie erscheinen. Das ist eine Bürgerpflicht. Möglicherweise können Sie bei den Strafbehörden – also Polizei und Staatsanwaltschaft – Ihre Aussage verweigern. Dieses Recht steht Ihnen als Fahrzeughalter vor allem dann zu, wenn der Beschuldigte Ihr Ehe- oder Konkubinatspartner oder ein naher Verwandter ist.