Strafverfahren nach Verkehrsdelikten
Rechtsratgeber
GrundlageAls Fahrzeughalter die Aussage verweigern?
Das Aussagen als Zeugin oder als Zeuge ist eine Bürgerpflicht. Verkehrssünder sollten sich gut überlegen, ob sie sich hinter dem Zeugnisverweigerungsrecht verstecken wollen.
Sind Sie als Zeugin oder Zeuge vorgeladen, müssen Sie erscheinen. Das ist eine Bürgerpflicht. Möglicherweise können Sie bei den Strafbehörden – also Polizei und Staatsanwaltschaft – Ihre Aussage verweigern. Dieses Recht steht Ihnen als Fahrzeughalter vor allem dann zu, wenn der Beschuldigte Ihr Ehe- oder Konkubinatspartner oder ein naher Verwandter ist.