Strafverfahren nach Verkehrsdelikten
Rechtsratgeber
GrundlageEigenes Alibi: Den Fahrer bekannt geben?
Wer glaubt, mit dem eigenen Alibi sei die Sache geritzt, täuscht sich. Unter gewissen Umständen müssen Sie bekannt geben, wer zur fraglichen Zeit mit Ihrem Wagen unterwegs war.
Das Kontrollschild führt zum Halter bzw. zur Eigentümerin, aber nicht immer zum Verkehrssünder. Sind Sie im Fahrzeugausweis als Halterin oder als Halter eingetragen, gelten Sie als Adressat für Bussen und Vorladungen. Bei Ordnungsbussen können Sie gleich auf der Rückseite der Verfügung die Person angeben, welche tatsächlich gefahren ist. Geht es um ein gröberes Verkehrsdelikt, sollten Sie gegenüber der zuständigen Strafbehörde – also Polizei oder Staatsanwaltschaft – möglichst frühzeitig zu Protokoll geben, wer den Wagen benützt hat.