Strafverfahren nach Verkehrsdelikten
Rechtsratgeber
GrundlageStrafurteil nach Verkehrsdelikt – anfechten oder nicht?
Das Strafurteil wegen eines Verkehrsdeliks ist nicht endgültig. Sie können es anfechten. Ihren Entscheid sollten Sie nicht nur von der Bussenhöhe abhängig machen.
Das erstinstanzliche Strafurteil wegen einem Verkehrsdelikt – z.B. einer einfachen Verkehrsregelverletzung – ist nicht endgültig: Sie können es mit einem Rechtsmittel an die nächste Instanz weiterziehen. Wichtig ist, dass Sie dies innert der vorgeschriebenen Frist tun, sonst wird das Urteil rechtskräftig.