Das erstinstanzliche Strafurteil wegen einem Verkehrsdelikt – z.B. einer einfachen Verkehrsregelverletzung – ist nicht endgültig: Sie können es mit einem Rechtsmittel an die nächste Instanz weiterziehen. Wichtig ist, dass Sie dies innert der vorgeschriebenen Frist tun, sonst wird das Urteil rechtskräftig.