Strafverfahren nach Verkehrsdelikten
Rechtsratgeber
GrundlageVerkehrsdelikte im Strafregister
Nur die groben Verkehrswiderhandlungen landen im Strafregister. Aber die Betroffenen bleiben eine Weile registriert.
Grobe Verkehrswiderhandlungen – wie Rasen oder Fahren mit mehr als 0,8 Promille im Blut – landen im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem Vostra. Von der Eintragungspflicht ausgenommen sind Bussen bis zu 5’000 Franken und gemeinnützige Arbeit bis zu 180 Stunden im Zusammenhang mit Übertretungen. Das bedeutet: Der Grossteil aller Verkehrsdelikte wird gar nicht im Vostra registriert.