Strafverfahren nach Verkehrsdelikten
Rechtsratgeber
GrundlageSchnellverfahren bei Verkehrsdelikten: Strafbefehl
Bei gewissen Verkehrsdelikten darf die Staatsanwaltschaft selbstständig eine Strafe aussprechen. Lassen Sie sich nicht von einem tiefen Bussenbetrag blenden, wenn Sie ein Alibi haben.
Nicht alle abgeschlossenen Strafuntersuchungen landen überhaupt vor Gericht. Wenn der Verkehrssünder die gegen ihn gerichteten Vorwürfe anerkennt oder wenn diese anderweitig genügend geklärt sind – z.B. über das Resultat einer beweissicheren Atemalkoholmessung –, kann die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft zur Ahndung des Verkehrsdelikts eine Busse, eine Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen in Betracht zieht.