Die Polizei ist zwar verpflichtet, jede Strafanzeige entgegenzunehmen. Doch nur wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Strafbehörden – also vor allem die Polizei und die Staatsanwaltschaft – dieses von Amtes wegen verfolgen. Typische Beispiele von Offizialdelikten sind Tötungs-, Verkehrs- und Sexualdelikte (ausgenommen sexuelle Belästigung), schwere Körperverletzung, Raub und Betrug.