Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageOffizial- und Antragsdelikte
Nur Offizialdelikte müssen die Strafbehörden von Amtes wegen verfolgen. Bei den Antragsdelikten muss das Opfer bzw. die geschädigte Person rechtzeitig einen Strafantrag stellen.
Die Polizei ist zwar verpflichtet, jede Strafanzeige entgegenzunehmen. Doch nur wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Strafbehörden – also vor allem die Polizei und die Staatsanwaltschaft – dieses von Amtes wegen verfolgen. Typische Beispiele von Offizialdelikten sind Tötungs-, Verkehrs- und Sexualdelikte (ausgenommen sexuelle Belästigung), schwere Körperverletzung, Raub und Betrug.