Niemand kann zum Ausfüllen des europäischen Unfallprotokolls gezwungen werden: Wenn ein Unfallbeteiligter verlangt, dass die Polizei beigezogen wird, müssen alle anderen auf der Unfallstelle verharren, bis die Beamten eingetroffen sind. Markieren Sie – wenn nötig – die Unfallsituation auf der Fahrbahn oder machen Sie Fotos davon. Im Übrigen müssen Sie die Polizei immer rufen, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist.