Verkehrsunfälle mit Blechschaden
Rechtsratgeber
GrundlageBlechschaden - die Polizei beiziehen?
Sie können auch bei einem Unfall mit Blechschaden darauf bestehen, dass die Polizei auf der Unfallstelle erscheint. Trotzdem sollten Sie sich das vorher gut überlegen.
Niemand kann zum Ausfüllen des europäischen Unfallprotokolls gezwungen werden: Wenn ein Unfallbeteiligter verlangt, dass die Polizei beigezogen wird, müssen alle anderen auf der Unfallstelle verharren, bis die Beamten eingetroffen sind. Markieren Sie – wenn nötig – die Unfallsituation auf der Fahrbahn oder machen Sie Fotos davon. Im Übrigen müssen Sie die Polizei immer rufen, wenn der Geschädigte nicht anwesend ist.