BGE 145 IV 206 (in französischer Sprache): Ein Lenker war stark alkoholisiert mit seinem Mofa unterwegs, obwohl ihm der Führerausweis für alle Kategorien schon seit 2011 entzogen worden war. Darüber hinaus entsprachen die Nummernschilder nicht dem Moped - es bestand keine Deckung durch die Haftpflichtversicherung. Das Waadtländer Obergericht pfiff die Vorinstanz zurück, welche die Strafbestimmungen für motorlose Fahrzeuge anwenden wollte. Das Bundesgericht gab ihm Recht: Motorfahrräder gelten nicht ausnahmslos als motorlose Fahrzeuge. Es bestätigte die Betrafung mit 6 Monaten Freiheitsstrafe und CHF 300 Busse.