Die Reform der AHV bringt einige Änderungen mit sich. Wie bisher kann man aber in Frühpension gehen und eventuell schon Ergänzungsleistungen beziehen. Wenn Sie voraussichtlich bei Erreichen des Referenzalters Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, könnten Sie sich früher pensionieren lassen. Die AHV-Rente wird dann zwar dauerhaft gekürzt, aber dadurch, dass Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, fällt die Kürzung rechnerisch nicht ins Gewicht.