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Versicherungen
Ergänzungsleistungen (EL)
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Ergänzungsleistungen erhalten Sie als AHV- und IV-Rentner, wenn das Einkommen nicht reicht, den minimalen Existenzbedarf zu decken. Diese Leistungen sind weder Fürsorgegelder noch Sozialhilfe - Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Alle Inhalte zu Ergänzungsleistungen (EL) (49)
Unterthemen:
Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen (11)
Berechnung der Ergänzungsleistungen (4)
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Erlass der Radio- und TV-Gebühren bei EL-Bezügern
Bezüger von Ergänzungsleistungen sind von der Gebührenpflicht für Radio- und Fernsehabgaben befreit.
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Adressen und Links
Kantonale Regelungen bei den Ergänzungsleistungen
Jeder Kanton hat eigene Regelungen und Einführungsgesetze im Bereich der Ergänzungsleistungen.
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Grundlage
Rechtsmittel gegen Entscheide der EL
Wer mit einem Entscheid der EL-Behörden nicht einverstanden ist, kann den Rechtsmittelweg beschreiten
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Die Rückerstattung nach dem Tod des EL-Bezügers
Neu wird mit der EL-Reform 2021 eine Rückerstattungspflicht nach dem Tod des EL-Bezügers eingeführt.
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Grundlage
Beratungsstellen im Rechts- und Sozialversicherungsbereich für EL-Fragen
Hier finden Sie persönliche Beratungs- und Rechtsstellen, die wir empfehlen können.
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Grundlage
Sind Ergänzungsleistungen rückzahlbar?
Die Ergänzungsleistungen (EL) stocken AHV- und IV-Renten auf. Oft meinen Bezüger, sie müssten diese zurückbezahlen, wenn Sie plötzlich erben oder wieder mehr verdienen können.
Rechtsratgeber
Gerichtsentscheid
Bundesgerichtsentscheid zum Ergänzungsleistungs-Verfahren
Wenn ein Ergängzungsleistungsbezüger beim Verfahren nicht mitarbeitet, welche Folgen kann dies für seinen Anspruch haben? - dies erörtert der folgende Entscheid.
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