Die Insassenversicherung beinhaltet Leistungen bei Todesfall und Invalidität. Ausserdem zahlt sie Taggelder und Heilungskosten. Sie ist allerdings nicht nötig, denn mit der in der Schweiz obligatorischen Unfallversicherung für Arbeitnehmer und der Krankenversicherung, die Unfälle bei Nichterwerbstätigen einschliesst, sind die Heilungskosten abgedeckt.