Will ich über Nachbars Boden zu meinem Grundstück gelangen, steht mir dies nur zu, wenn mir ein Wegrecht eingeräumt wurde. Beim Wegrecht handelt es sich rechtlich um eine Grunddienstbarkeit. Damit diese gültig zustande kommt, sind einige strikte Formalitäten zu beachten. Unter Umständen besteht sogar ein Anspruch auf die Erteilung eines Wegrechts; man spricht dann vom Notweg. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Wegrecht.