Die Versammlung der Stockwerkeigentümer
Rechtsratgeber
GrundlageKompetenzen der Stockwerkeigentümerversammlung
Die Stockwerkeigentümerversammlung ist die oberste Instanz der Gemeinschaft. Entsprechend weit geht ihre Zuständigkeit.
Die Eigentümerversammlung ist für alles zuständig, was nicht jemand anderem - z.B. dem Verwalter oder Ausschuss - übertragen wurde. Für eine solche Delegation ist meist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss notwendig.