Die in einen Fonds einbezahlten Beiträge bleiben dort, auch wenn die Wohnung verkauft wird. Der Anteil geht rechnerisch auf die Käuferin über. Weil es sich beim Erneuerungsfonds oft um einen namhaften Betrag handelt, sollte dieser im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden - nicht zuletzt aus Gründen der Grundstückgewinnsteuern und der Handänderungssteuern, die sich nach dem Kaufpreis für die Liegenschaft bemessen.