Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageBenutzung der Eigentumswohnung
Räume im Sonderrecht dürfen Sie grundsätzlich wie ein Alleineigentümer nach Ihrem Gutdünken nutzen. Gewisse Schranken bestehen aber auch hier.
Ihre Wohnung im Sonderrecht können Sie nach Ihren eigenen Vorstellungen nutzen. Sie dürfen sie mit Hypotheken belasten, sie ausbauen, Sie dürfen selber darin wohnen, sie vermieten oder ein Wohnrecht einräumen.