Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageDer Parkplatz zur eigenen Wohnung
An Parkplätzen werden in aller Regel besondere Nutzungsrechte eingeräumt.
Parkplätze im Aussenbereich oder in einer Einstellhalle können, wie der Garten, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden - im Unterschied zu ganzen Garagenboxen. An Parkplätzen werden daher ausschliessliche Nutzungsrechte eingeräumt. Achten Sie darauf, dass sie exakt und detailliert umschrieben sind.