Parkplätze im Aussenbereich oder in einer Einstellhalle können, wie der Garten, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden - im Unterschied zu ganzen Garagenboxen. An Parkplätzen werden daher ausschliessliche Nutzungsrechte eingeräumt. Achten Sie darauf, dass sie exakt und detailliert umschrieben sind.