Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageFenster im Stockwerkeigentum
Ob die Fenster zwingend gemeinschaftliche Teile bilden oder zu Sonderrecht ausgeschieden werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Frage, ob Fenster zum Sonderrecht oder zum allgemeinen Teil gehören, ist in der Lehre umstritten. Streng genommen können die Fenster nicht gänzlich zum Sonderrecht erklärt werden, weil sie per Definition das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft mitprägen. Das Gleiche gilt für Rollläden, Jalousien, Sonnenstoren und gewöhnliche Dachfenster.