Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageInnenausbau der Eigentumswohnung
Den Innenausbau Ihrer Eigentumswohnung können Sie grundsätzlich frei bestimmen - die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer hat hier kaum mitzureden.
Im Innenausbau Ihrer Eigentumswohnung sind Sie völlig frei, so lange keine gemeinschaftlichen Teile betroffen sind und andere Stockwerkeigentümer dadurch nicht benachteiligt werden. So dürfen Sie beispielsweise Zwischenwände ohne tragende Funktion entfernen, die Bodenbeläge selber wählen, die Wände nach Ihrem Geschmack tapezieren oder bemalen und auch die Küchen- und Sanitärinstallationen selber aussuchen. An die öffentlichen Bauvorschriften müssen Sie sich allerdings halten. Und auch die Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn dürfen Sie nicht vergessen.