Marmorböden, weisse Wände und raffinierte Gerätschaften verleihen den abgebildeten Räumlichkeiten einen Anschein von Seriosität. Die Angebotsbroschüre verspricht viel. Ein anerkanntes Masterdiplom im Bereich der medizinischen Kosmetik.

Den Quereinstieg für Leute ohne Kosmetik- und Medizinausbildung in einen neuen Beruf. Für die knapp 17'000 Franken Ausbildungskosten würden die Lernenden von Ärzten und Top-Kosmetikerinnen betreut, heisst es.

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Maria M. hat sich für eine einjährige Ausbildung an der Fachakademie für Ästhetische und Medizinische Kosmetik Zürich (FMKZ) angemeldet. Doch bereits am ersten Ausbildungstag fühlt sie sich getäuscht. «Ich wurde weder von Ärzten noch erfahrenen Kosmetikerinnen unterrichtet. Die Ausbildnerinnen haben teils falsche Dinge erzählt.» Nach der dritten Sitzung bricht M. die Ausbildung ab. Sie hat über 3000 Franken Anzahlung geleistet. Kurz darauf schickt ihr die Fachakademie eine Betreibungsandrohung.

Fachverbände dementieren

Doch M. zahlt nicht. Stattdessen nimmt sie die Fachakademie unter die Lupe. In ihren Befürchtungen bestärkt, wendet sie sich an den Beobachter.

Der hat die Vorwürfe überprüft. Und tatsächlich: In der Angebotsbroschüre der Fachakademie steht, dass das Masterdiplom anerkannt sei – vom Schweizerische Vereinigung für Erwachsenenbildung (heute Schweizerische Verband für Weiterbildung) und von der Swiss Society for Anti Aging Medicine and Prevention (SSAAMP). Auf der Website der Fachakademie wird zudem behauptet, dass sie Mitglied beider Verbände sei.

Doch die Verbände dementieren. René Bläuer, Geschäftsleiter der SSAAMP, sagt auf Anfrage: «Die FMKZ war bis vor zwei Jahren Mitglied bei uns, aber nur für kurze Zeit. Und wir haben ihr Diplom nie anerkannt. Wir werden sie auffordern, jegliche angegebene Partnerschaften mit uns zu streichen.» Auch Bernhard Grämiger, Direktor des Verbands für Weiterbildung, ist erstaunt. Zwar sei die FMKZ seit 2018 Mitglied. «Aber unser Verband anerkennt keine Diplome», so Grämiger.

«Das ‹Diplom› ist nur eine Wort­hülse. Die enthaltenen Ausbildungen sind nicht anerkannt.»

René Schätti, SGMK

Auch die Juventus-Schulen dementieren eine Partnerschaft mit der FMKZ, die diese auf ihrer Website angibt. Juventus-Stiftungsdirektor Aldo Magno sagt: «Wir haben dieser Akademie mal eine Schulung offeriert. Entsprechende Zusagen seitens der Akademie wurden nie konkret. Der letzte Kontakt war im Oktober 2022. Seither haben wir nichts mehr gehört. Eine Zusammenarbeit besteht nicht. Noch weniger sind wir Bildungspartner.»

Die FMKZ ist schon früher negativ aufgefallen. Etwa bei der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik (SGMK), die auch Kosmetikkurse anbietet und damit als Konkurrentin gesehen werden kann. «Viele Schülerinnen haben mich angerufen und sich über die schlechte Unterrichtsqualität der Schule beschwert», sagt René Schätti, Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der SGMK. Es seien vor allem Quereinsteigerinnen. Wer eine Kosmetikvorbildung habe, würde einen grossen Bogen um die Akademie machen.   

«Wir hatten schon einige Absolventinnen jener Fachakademie in Weiterbildungskursen bei uns. Das dort erlangte Wissen zeigte sich dann jedoch meist auf einem sehr schlechten Niveau – trotz der teuren Ausbildung», fügt Schätti hinzu. Die Branche der medizinischen Kosmetik sei in der Schweiz ungenügend reguliert. Alle dürften Schulungen anbieten. Darunter fänden sich auch fragwürdige Anbieter. Und: «Das ‹Diplom› der FMKZ ist nur eine leere Worthülse. Die darin enthaltenen Ausbildungen sind nicht anerkannt.» 

Die Akademie widerspricht

Der Beobachter hat die Kosmetikakademie mit den Befunden konfrontiert. Zunächst nimmt ein anonymer Absender der FMKZ Stellung. Man könne die Kritik, dass die Unterrichtsqualität schlecht sei, nicht nachvollziehen. Das Fachpersonal sei staatlich geprüft oder besitze mindestens zehn Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Bereich. Zudem habe die Akademie zahlreiche positive Google-Bewertungen.

In einer ergänzenden Stellungnahme meldet sich die «Assistenz der Geschäftsleitung und juristischer Support» zu Wort. Sie schreibt unter anderem, die Fachhochschule habe vergessen, die Mitgliedschaft bei der SSAAMP zu erneuern, weshalb sie unterbrochen worden sei. Das werde jedoch nachgeholt.

Auf die Aussage, dass das «Masterdiplom» in der Broschüre fälschlicherweise als anerkannt deklariert wird, geht sie nicht ein. Nach erfolgter Intervention durch Geschäftsleiter Bläuer hat die Fachakademie die Verweise auf die SSAAMP gelöscht.

Der Vertrag ist anfechtbar

Maria M. glaubt nicht mehr daran, dass sie ihr Geld zurückbekommt – denn das Widerrufsrecht laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits erloschen. Beobachter-Rechtsexpertin Nicole Müller hält dagegen, dass der Vertrag durchaus anfechtbar sei.

«Auch wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, könnte man argumentieren, dass die Schule die Kundinnen getäuscht hat und der Vertrag deshalb ungültig ist.» Denn das Diplom sei nicht – wie in der Broschüre angegeben – von den Schweizer Verbänden anerkannt. Betroffene teilen dies am besten in einem eingeschriebenen Brief mit und zahlen nichts.

So finden Sie seriöse Kosmetikausbildungen

  • Ausbildung Kosmetiker/-in EFZ

    Absolvieren Sie eine Ausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Das Zeugnis wird vom Kanton ausgestellt und schweizweit anerkannt. Diese Ausbildung kann auch auf dem zweiten Bildungsweg erfolgen.
     
  • Das CIDESCO-Gütesiegel

    CIDESCO ist der weltgrösste internationale Verband in der Schönheitsbranche. CIDESCO-Ausbildungen ersetzen zwar keine eidgenössische Ausbildung. Sie werden hierzulande jedoch als seriös und gut eingestuft.
     
  • Berufsprüfung mit Fachausweis

    Wenn Sie das EFZ, einen gleichwertigen, anerkannten Abschluss oder mehrere Jahre Berufserfahrung als Kosmetikerin in Vollzeit aufweisen, können Sie die Berufsprüfung «Kosmetikerin Fachausweis Fachrichtung med. Kosmetik» absolvieren und einen eidgenössischen Fachausweis erlangen. Der Berufstitel ist geschützt. Kontaktieren Sie dafür den Schweizer Fachverband für Kosmetik (www.sfkinfo.ch). Die Ausbildung ersetzt jedoch nicht den Sachkundenachweis gemäss V-NISSG.
     
  • Sachkundenachweis V-NISSG

    Ab 1. Juni 2024 braucht man für viele medizinisch-kosmetische Behandlungen Sachkundenachweise. Entsprechend wird der Nachweis in Kürze sehr relevant werden. Die Ausbildungen zur Sachkunde können auch von Quereinsteigern ohne entsprechende Ausbildung ausgeführt werden.

    Offizielle Prüfungsstellen für den Sachkundenachweis V-NISSG finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit. Weitere Informationen zum Thema: www.sachkundeausweis.ch