Was tun, wenn die Polizei brutal wird?
Polizeieinsätze darf man nicht behindern. Falls Beamte übertriebene Gewalt anwenden, muss man aber nicht tatenlos zuschauen.
Veröffentlicht am 4. Juli 2023 - 16:24 Uhr
Zwischen Zivilcourage und Sensationslust: In diesem Spannungsfeld bewegen sich Zeugen, die einen Polizeieinsatz beobachten. Wer Zeuge wird, kann allenfalls vor Gericht bestätigen, wenn die Einsatzkräfte das richtige Mass verloren haben. Wenn sie also beispielsweise jemanden im Zusammenhang mit einer Verhaftung niederschlagen würden. Andererseits: Wer nur seine Neugierde befriedigen will, steht zumindest moralisch auf der falschen Seite. Aber wie sieht das rechtlich aus?
Darf man einen Polizeieinsatz aus der Nähe beobachten?
Ja, das darf man – sofern sich der Polizeieinsatz auf öffentlichem Grund abspielt und man die Arbeit der Polizei damit nicht behindert. Wichtig ist auch, dass man sich selbst nicht in Gefahr begibt.
Darf man den Einsatz filmen?
Das kommt darauf an. Wenn einzelne Personen (Polizistinnen, Festgenommene et cetera) auf den Aufnahmen erkennbar sind, braucht man grundsätzlich deren Einverständnis . Ausser es würde ein «überwiegendes öffentliches Interesse» vorliegen – beispielsweise dann, wenn die Polizei unverhältnismässig oder gar brutal vorginge. Statt zu filmen, kann man das Geschehene – also Ort, Zeit, Namen der Polizisten und allfälliger weiterer Zeuginnen – auch notieren.
Muss man den Anweisungen der Polizei immer Folge leisten?
Grundsätzlich ja. Andernfalls riskiert man, selbst verzeigt zu werden. Zwar kann man sich gegen eine polizeiliche Anordnung nachträglich mittels Beschwerde oder Aufsichtsbeschwerde wehren. Die Hürden sind aber relativ hoch. Wer einen unverhältnismässigen Polizeieinsatz beobachtet hat, kann sich in einzelnen Kantonen (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Waadt, Zug und Zürich) auch an eine unabhängige Ombudsstelle wenden.
4 Kommentare
Unterliegt nicht jede Verhaftung, die absolut reibungslos und anstandslos verläuft, dem "überwiegenden öffentlichen Interesse"? Ob ein Filmen rechtmässig ist, ist für eine Privatperson im Eifer des Gefechts schwierig abzuschätzen, führt somit zu Hemmungen bei der Beweisaufnahme und begünstigt somit die Übeltäter.
Angesichts der Meldungen über Polizwigewalt in den letzten Zeiten hätte ich mich deutlich Informationen vom Artikel erhofft. Was tun wenn man Polizeigewalt beobachtet bei der eine Person am Leib und Leben bedroht ist, was bei scheinbaren Racial Profiling? Kann man Aufnahmen/Fotos veröffentlichen, wenn Gesichter verdeckt werden? Wann darf die Polizei welchen Level an Gewalt anwenden? Welche Handgriffe sind für Polizisten verboten?
Sehr gute Frage!
Ich würde sagen,dass ein Griff mit beiden Händen am Oberarm und Unterarm mit vollem Druck während einer halben Minute oder länger bis es zu einer Fraktur am linken Humerus kommt verboten ist und eindeutig in die Kategorie Anwendung von mutmaßlicher Anwendung von Polizeigewalt gehört.