Wenn Kinder nicht zu den Eltern dürfen
Ein ausländisches Kind, das von einem Schweizer adoptiert wird, erhält das Schweizer Bürgerrecht. So steht es im Gesetz. Doch dann gibt es da noch Behörden.
aktualisiert am 22. Juli 2014 - 16:20 Uhr
Der Schweizer Georg della Pietra und seine Frau Jenjira wollten zwei Waisenkinder adoptieren – Jenjiras Nichten aus Thailand. Die Mädchen hatten vor Jahren ihre Eltern verloren. Im März 2006 fragten della Pietras, die damals ebenfalls in Thailand wohnten, bei den Behörden in Bangkok nach dem Prozedere für eine Adoption. Nach anderthalb Jahren und zeitaufwendigem Beschaffen von Dokumenten erhielten sie den Bescheid, dass die Adoption vollzogen sei.
Alles schien auf gutem Weg, zumal vorher die Schweizer Botschaft bestätigt hatte, dass die Adoptivkinder bei einer «vollen Adoption» das Schweizer Bürgerrecht erhielten – das war della Pietra sehr wichtig.
Doch dann erfuhr das Ehepaar plötzlich, dass nicht die Behörden an ihrem Wohnort Phuket zuständig seien, sondern jene in Bangkok – man müsse das ganze Prozedere wiederholen. Es vergingen weitere Monate, in denen Korrespondenz nicht beantwortet wurde oder Dokumente verloren gingen.
Immerhin traf im Oktober 2010 die frohe Botschaft der zuständigen Beamtin ein, alle Dokumente seien vorhanden, der Fall könne erledigt werden. «Wir nahmen an, dass das innerhalb von drei Monaten geschehen würde», sagt Georg della Pietra. Er kündigte auf Februar 2011 einen Besuch beim Amt an – in der Absicht, die Sache abzuschliessen, weil er mit seiner Familie in die Schweiz übersiedeln wolle.
Der zuerst vereinbarte Termin im März wurde dann auf Ende April verschoben. Nachdem della Pietra die 700 Kilometer nach Bangkok zurückgelegt hatte, musste er erfahren, dass der Termin erneut geplatzt war. «Als Begründung gab man an, dass alle Dokumente verloren gegangen seien.» Die zuständige Beamtin war nicht mehr erreichbar. Georg della Pietra hatte einen Job in der Schweiz in Aussicht – doch er verzichtete kurzfristig, da ihm die Adoption wichtiger war.
Einige Tage später tauchten die Dokumente auf, aber auch weitere Schwierigkeiten. Nun musste della Pietra kurzfristig seinen Pass auf Thailändisch übersetzen lassen. Er reichte auch dieses Dokument ein und konnte tags darauf die ersehnte Adoptionsurkunde in Empfang nehmen. Doch die grösseren Probleme sollten noch folgen.
Denn nun ging es darum, die Adoption in der Schweiz zu registrieren. Dazu musste das Ehepaar die auf Deutsch übersetzten Dokumente bei der Schweizer Botschaft einreichen. Della Pietra legte die paar hundert Kilometer nach Bangkok zur Schweizer Botschaft zurück und händigte die benötigten 14 Dokumente aus. Doch ausgerechnet ein wichtiges fehlte. Nach einigen Tagen konnte er auch dieses beschaffen.
Dann die nächste Hürde: Die Schweizer Botschaft teilte mit, dass sie mit dem Adoptionsprozedere nicht vorwärtsmachen könne, weil der Vorname von Frau della Pietra uneinheitlich geschrieben sei. Im Pass steht «Jenjira», während sie in der Schweiz als «Jenjirah» registriert ist.
Jenjira della Pietra fuhr einige hundert Kilometer ins entsprechende Distriktbüro, wo ihr beschieden wurde, dass eine neue Identitätskarte nur ausgestellt werde, wenn die frühere gestohlen worden sei. Zum Glück war sie mit dem Chef des Beamten bekannt, so dass sie am Ende innert fünf Minuten eine neue Identitätskarte erhielt. Nun mussten nochmals alle Dokumente mit dem richtigen Vornamen übersetzt werden. Endlich waren della Pietras am Ziel: Fünf Jahre nach den ersten Schritten wurden die Kinder adoptiert und tragen nun ihren Namen. Doch jetzt kommt die Schweizer Bürokratie ins Spiel.
Was della Pietras nicht wussten: Thailand kennt im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern nur die sogenannte «einfache» Adoption. Damit Kinder aber automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten, ist eine «volle» Adoption nötig (siehe «Hintergrund», Seite 16). «Ich bin schon sehr erstaunt», sagt della Pietra, «dass mir die Schweizer Botschaft das nicht schon 2007 sagte.»
Gerade im Fall della Pietra ist die Definition der «einfachen» Adoption absurd: Bei dieser «bestehen die rechtlichen Bindungen zu den biologischen Eltern weiterhin». Deshalb anerkennt die Schweiz nur die Volladoption, «gemäss der das Kindesverhältnis zu den leiblichen Eltern vollständig aufgehoben wird». «Vollständig aufgehoben» – genau das trifft im Fall della Pietra zu, denn die leiblichen Eltern der adoptierten Kinder sind ja seit Jahren tot.
David Urwyler vom Bundesamt für Justiz, an den sich della Pietra später wenden wird, sagt: «Die meisten Länder kennen die Volladoption, einige wenige nicht. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Adoption im Gastland zu informieren.»
Della Pietra erhält den Rat, das ganze Adoptionsverfahren nochmals von der Schweiz aus in Gang zu bringen. Im Sommer 2011 setzt er seine Bemühungen fort. Er reicht von Thailand aus ein Gesuch in seinem Heimatkanton Tessin ein. Wiederum muss er einen ganzen Wust Dokumente liefern, die gleichen, die er schon der Schweizer Botschaft in Bangkok übergeben und die diese an die «zuständige Stelle» in der Schweiz geschickt hatte. Er hört einige Monate nichts mehr.
Im Juli 2012 übersiedeln della Pietra und seine Frau mit den leiblichen Kindern, aber ohne die adoptierten, in die Schweiz. Denn die eigenen Kinder wollen sie in der Schweiz einschulen; auch wirtschaftlich läuft es in Thailand nicht mehr so rund. Und vor allem hoffen sie, dass sie von hier aus das Adoptionsverfahren doch noch zu einem guten Ende führen können.
Doch auch in der Schweiz braucht alles seine Zeit. Erst ein Jahr nach dem ersten Kontakt hören della Pietras wieder etwas vom Ufficio della stato civile in Bellinzona. Dieses benötigt einmal mehr Dokumente, einen Bericht, wie und wo die Mädchen in Thailand leben, und vor allem die «schriftliche Bestätigung der biologischen Eltern, dass sie mit der Adoption einverstanden sind». Nun sind die Eltern wie erwähnt seit zehn Jahren tot. «Mir hat es fast die Sprache verschlagen», erinnert sich Georg della Pietra. «Ich hatte gehofft, dass sich die negativen Erfahrungen in Thailand in der Schweiz nicht wiederholen würden.»
Della Pietras sind ratlos, und die hilfsbereite Beamtin im Tessin weiss nicht viel mehr, als darauf hinzuweisen, dass das ältere der Mädchen bald volljährig sei und dass dann eine Adoption nicht mehr in Frage komme.
Inzwischen sind della Pietras von Thailand in den Kanton Zürich übersiedelt. Sie müssen einen neuen Anlauf nehmen, weil jetzt der Wohnsitzkanton zuständig ist. Sie wenden sich an das zuständige Amt für Jugend und Berufsberatung im Kanton Zürich und treffen eine hilfsbereite Mitarbeiterin, die, nachdem ihr della Pietra die bisherige Geschichte geschildert hat, ausruft: «Das ist ja unfassbar!» Sie rät, erneut einen Adoptionsantrag zu stellen, mittlerweile den vierten.
Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass inzwischen etliche Dokumente nicht mehr auffindbar sind und della Pietras sie wieder in Thailand besorgen müssten. Und die Zeit drängt, denn Tochter Ajchara wird im April 2014 volljährig; die andere Tochter ist es bereits. Eine sogenannte Erwachsenenadoption kommt gemäss Schweizer Gesetz nicht in Frage, weil della Pietra noch eigene Kinder hat.
Doch angesichts der bürokratischen Hürden und der bisherigen Erfahrung kapitulieren della Pietras vorerst und wollen die jüngere Tochter nach Ende der Schulzeit nur noch im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz holen.
Ende Januar beantragen sie den Familiennachzug beim Migrationsamt des Kantons Zürich. Zwei Wochen später kommt die Aufforderung, etliche Dokumente, die man schon in Thailand eingereicht hat, nochmals im Original einzusenden. «Das von der Schweiz aus zu machen ist unmöglich», sagt della Pietra. Doch er gibt nicht auf. Hektische Tage, Dokumente müssen unter Zeitdruck beschafft werden.
Dann der Hammer am 18. Februar 2014. Das Migrationsamt Zürich lehnt den Nachzug der jüngeren Adoptivtochter ab. Es schreibt: «Es spricht einiges dafür, dass die am 4. Mai 2011 eingetragene Adoption einzig mit der Absicht erfolgt ist, Ajchara bessere Lebensbedingungen und vor allem bessere Ausbildungs- bzw. Erwerbsmöglichkeiten in der Schweiz zu ermöglichen.» Der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha, der viel mit dem Migrationsamt zu tun hat, meint: «Vor dem Hintergrund der Vorgeschichte ist dieser Textbaustein ein Affront.» Della Pietras haben Rekurs eingelegt – mit geringer Aussicht auf Erfolg.
Georg della Pietra hat für die Adoption seiner Töchter in Thailand Tausende von Kilometern zurückgelegt. Er schätzt, dass ihn der bürokratische Aufwand Monate an Lebenszeit und über 10'000 Franken gekostet hat, obwohl eine Adoption in Thailand grundsätzlich gratis ist. Seine Töchter tragen jetzt zwar seinen westlichen Namen, was aber, weil sie in Thailand leben, ein Makel ist. Das Wichtigste hat er nicht erreicht: Sie haben kein Schweizer Bürgerrecht und können nicht hier leben. «Und sie können uns nicht einmal besuchen», sagt er bitter. «Denn ein Besuchervisum würde wahrscheinlich mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht mehr nach Thailand zurückkehren wollen.»
Dass die Schweizer Gesetze so praxisfern sind und eine Familienzusammenführung verhindern, will Georg della Pietra nicht in den Kopf: «Wir wollten eigentlich nur zwei durch tragische Umstände traumatisierten Vollwaisen wieder eine richtige Familie geben. Die thailändischen Behörden haben es uns nicht leichtgemacht. Aber sie liessen die Kinder immerhin fast zehn Jahre mit uns zusammen als Familie leben. Dagegen hat die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition die Wiedervereinigung zweier Schweizer Eltern mit ihrer Adoptivtochter schlicht und einfach verunmöglicht.»
Bereits kurz nachdem der Beobachter sich der Sache angenommen hatte, kam der Ball bei den Behörden allmählich ins Rollen. Wenige Tage nach Erscheinen des Artikels erhalten die della Pietras eine Einladung zu einer Anhörung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie befürchten eine weitere bürokratische Schlaufe, doch nun geht plötzlich alles schnell.
Mitte Mai bestätigt die KESB, dass die Adoption von Ajchara und Sasima della Pietra «ausgesprochen» werde. Auch die Beschaffung des Schweizer Passes bei der Botschaft in Bangkok erfolgt rasch und unbürokratisch, so dass Ajchara nun in die Schweiz einreisen kann.
Die Sache ist noch erfreulicher, als Familie della Pietra es sich vorstellen konnte: Da beide Töchter inzwischen volljährig sind, haben sie nicht mehr mit einer Adoption gerechnet. Die Behörden nahmen aber das Datum des Adoptionsgesuchs zur Grundlage. Damals waren die Mädchen minderjährig gewesen. «Ich habe viel mehr bekommen, als ich zu hoffen wagte», sagt ein überaus glücklicher Georg della Pietra.
Adoption
Die Schweiz erlaubt nur die sogenannte Volladoption. Dabei werden alle rechtlichen Beziehungen zwischen Adoptivkind und leiblichen Eltern getrennt. In etlichen Staaten wie Äthiopien, Eritrea, Thailand, Türkei gibt es bloss die einfache Adoption. Bei ihr bleiben einige Beziehungen zu den leiblichen Eltern bestehen, etwa die Erbberechtigung. Einige islamische Länder kennen die Adoption überhaupt nicht.
Eine Umwandlung einer Teil- in eine Volladoption ist laut Bundesamt für Justiz nur möglich, wenn in der Schweiz ein neues Adoptionsverfahren erfolgt. Nach der Praxis des Zürcher Migrationsamts reicht eine Teiladoption nicht aus, um den Familiennachzug zu rechtfertigen. Eine Aufenthaltsbewilligung erteilt es erst, wenn die Adoption nach Schweizer Recht vollzogen ist.