Familie Gehrig sucht für sich und ihre Katze ein neues Zuhause. Worauf müssen sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags achten?
Da der Vermieter das Halten von Tieren in der Wohnung
verbieten darf, ist es zentral, den Vertrag und die dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchzulesen. Folgende Regelungen sind denkbar:
- Der Mietvertrag erlaubt das Halten aller oder einzelner Tierarten ausdrücklich.
- Die Tierhaltung wird von der Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht.
- Der Vertrag sieht ein generelles Tierhalteverbot vor. Das Halten von Kleintieren wie Zierfischen, Mehrschweinchen oder Goldhamstern im normalen Rahmen darf allerdings nicht verboten werden.
- Es findet sich gar keine Regelung im Vertrag. In diesem Fall sind Haustiere grundsätzlich erlaubt. Um Streitigkeiten vorzubeugen, ist es bei grösseren Tieren dennoch empfehlenswert, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen.
Setzt sich der Mieter über ein ausdrückliches Verbot hinweg, riskiert er die Kündigung. Aber auch wenn eine Zustimmung vorliegt, muss der Mieter auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nehmen und darf dem Mietobjekt keinen Schaden zufügen.
Eva Meyer würde gern ihren Dalmatiner mit zur Arbeit nehmen. Hat sie ein Anrecht darauf?
Weil das Arbeitsrecht diesbezüglich keine Bestimmungen kennt, darf der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er dies gestattet. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten wird er seine Erlaubnis in der Regel nur dann erteilen, wenn andere Mitarbeiter sich durch den Hund nicht gestört fühlen. Aber auch die Rücksichtnahme gegenüber Kunden oder auf reibungslose Arbeitsabläufe werden seinen Entscheid beeinflussen. Ist der Chef mit dem Hund im Büro einverstanden, sollte sich Eva Meyer dies schriftlich bestätigen lassen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Toni Spycher hat seinen Sitzplatz frisch gestrichen, als ihm sein Kater über die noch feuchte Farbe läuft. Nun ist Nachbars Gartenbank voller weisser «Pfötchen». Haftet Spycher?
Für den von einem Tier angerichteten Schaden haftet grundsätzlich sein Halter. Dies kann, muss aber nicht der Eigentümer sein. Als Halter eines Tieres gilt vielmehr jene Person, welche die tatsächliche Herrschaft über das Tier hat und zudem eine dauerhafte Beziehung zu ihm hat. Der Tierhalter kann sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er die gebotene Sorgfalt für die Beaufsichtigung des Tiers angewendet hat; der Umfang der Sorgfaltspflichten beurteilt sich nach den jeweils konkreten Umständen. Da diese Aufsicht bei freilebenden Hauskatzen nur schwer möglich ist, wird Toni Spycher für den «Pfötchen»-Schaden kaum zur Verantworten gezogen werden.
Simon und Stefanie Werner haben sich während der Ehe einen Labrador angeschafft. Nun lassen sie sich scheiden. Bei wem darf der Hund künftig leben?
Wenn keiner der Eheleute das Alleineigentum am Hund beweisen kann, sind beide Miteigentümer. Können sie sich nicht einigen, wird das Gericht jener Person den Hund zuweisen , der ihn in tierschützerischer Hinsicht besser unterbringen kann. Hat das Ehepaar gemeinsame Kinder, wird das Gericht bei der Zuteilung des Haustiers auch auf das Kindeswohl Rücksicht nehmen. Das Gericht kann die Person, die das Tier zugesprochen erhält, auch zur Leistung einer angemessenen Entschädigung an die Gegenpartei verpflichten.
Per Zufall habe ich auf einer Website ein Foto entdeckt, das meinen Hund zeigt. Kann ich mich, gestützt auf den Datenschutz, dagegen wehren?
Nein. Nur Menschen können sich auf ihr Recht am eigenen Bild berufen – respektive auf ihre Persönlichkeitsrechte. Sie könnten also nur dann verlangen, dass das Bild vom Netz genommen wird, wenn Sie mit auf dem Foto sind. Weil ein Hund keine durchsetzbaren Persönlichkeitsrechte hat, können Sie sich nicht als sein Vertreter für ihn wehren. Zudem gibt es zwar ein «Recht am eigenen Bild», aber kein «Recht am Bild der eigenen Sache». Das heisst: Fremde Sachen – und Tiere – darf man fotografieren und die Aufnahmen veröffentlichen. Eine Ausnahme sind Tierfotos, die Rückschlüsse auf den Halter ermöglichen. Zum Beispiel wegen eines speziellen Halsbands, anderer persönlicher Gegenstände oder der Umgebung auf dem Bild.
Sylvias Goldfisch ist gestorben. Die Neunjährige will ihn im Garten beerdigen. Darf sie das?
Ja. Einzelne Tiere bis zu zehn Kilo Gewicht darf man in der Regel auf Privatgrund begraben. Bei Hamstern, Vögeln, Katzen und auch Sylvias Goldfisch sollte eine Beerdigung also problemlos möglich sein. Am besten legt sie den Fisch in eine kleine Kiste und vergräbt ihn mindestens einen Meter tief. Sonst wird der Fisch möglicherweise von einem anderen Tier ausgegraben. Das private Beerdigen von Tieren über zehn Kilo und das Vergraben auf öffentlichem Grund, etwa im Wald, sind verboten.
Laura Ott sieht, dass Nachbars Schäferhund seinen verkoteten Zwinger kaum je verlassen darf. Wie kann sie dem Tier helfen?
Hier kommen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zum Zug. Dessen Zweck ist es, «die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen». Das Gesetz gilt in erster Linie für Wirbeltiere.
Laura Ott kann Ihre Beobachtungen dem kantonalen Veterinäramt melden. Diese Behörde hat ein Zutrittsrecht zu den Räumen, wo sich das Tier aufhält, und kann so kontrollieren, ob die Nachbarn ihre Verantwortung als Halter wahrnehmen. Wird festgestellt, dass der Hund vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten wird, so kann das Amt das Tier vorsorglich beschlagnahmen und auf Kosten der Halter an einem geeigneten Ort unterbringen.
Zudem wird die Behörde gegen den Nachbarn wohl eine Strafanzeige wegen Tierquälerei erstatten, da bereits eine leichte Vernachlässigung eines Tiers diesen Straftatbestand erfüllen kann. Laura Ott hat aber auch die Möglichkeit, selbst eine Anzeige bei der Polizei einzureichen. Tierquälerei wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Der Tierarzt hat Sven Richters Kaninchen eine zu hohe Dosis Narkosemittel verabreicht. Das Tier ist gestorben. Hat Richter Schadenersatz zugut?
Der Tierarzt haftet, wenn er schuldhaft gegen die anerkannten Regeln der Heilkunst verstösst. Das ist hier wohl der Fall, da das Kaninchen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt wurde. Sven Richter kann neben Schadenersatz –der hier in erster Linie den Anschaffungswert betrifft –auch einen sogenannten Affektionswert verlangen. Diesen kann man für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, geltend machen. Es ist jener Wert, den der Halter einem Tier aus rein emotionalen Motiven beimisst. Geschützt wird also die menschliche Beziehung zum Tier. Eine juristische Besonderheit: Bei «Sachen» im herkömmlichen Sinn wird der Affektionswert grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Ida Fischer möchte, dass nach ihrem Ableben ihre Cousine die Schildkröten erhält. Kann sie ihr die Tiere vererben?
Da Ida Fischer Eigentümerin der Schildkröten ist, gehören diese juristisch gesehen zu ihrem Nachlass und werden wie alle anderen Vermögenswerte, Rechte und Pflichten vererbt. Wünscht sie, dass eine bestimmte Person die Tiere erben soll, muss sie dies in einem Testament
oder Erbvertrag regeln – der Wunsch allein reicht nicht aus. Das Erbrecht kennt hier die spezielle Bestimmung, dass eine solche Zuwendung mit der Auflage verbunden ist, für das Tier tiergerecht zu sorgen.
Max Staub läuft ein etwas verstrubbelter Kater ohne Halsband zu. Darf er das Tier behalten?
Staub kann den Strubbelkater behalten, wenn dieser unzweifelhaft herrenlos ist. Dies lässt sich aber oft nur schwer sagen. Deshalb sollte der Finder im Zweifelsfall davon ausgehen, dass der Kater doch noch einen Eigentümer hat und sich bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere melden (Zuständigkeiten unter www.stmz.ch). Erst wenn Max Staub seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und sich innerhalb von zwei Monaten niemand meldet, wird er zum rechtmässigen Eigentümer des Tiers.
Sara Kimmel möchte ihrem Freund als Überraschung zum Geburtstag zwei Leguane schenken. Was muss sie dabei beachten?
Leguane sind zwar keine Sachen, doch auch sie können verschenkt werden. Tierschutzorganisationen raten aber vor Überraschungsgeschenken ab: Trifft das tierische Geschenk nicht den Geschmack des Beschenkten, kann er es oft nicht problemlos wieder umtauschen. Und selbst wenn die Freude zunächst gross ist, kann sie im Nachhinein schnell vergehen – zum Beispiel wenn unerwartet hohe Kosten anfallen, spontane Ferienpläne nicht mehr so einfach umzusetzen sind oder das Tier streng zu riechen beginnt. Es ist Sara Kimmel deshalb zu raten, ihren Freund in ihre Pläne einzuweihen, damit dieser eine überlegte Entscheidung treffen kann.
Wer sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschafft, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Beobachter-Mitglieder erfahren, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.
Dana Schwarz hält in ihrer Eigentumswohnung in einem ruhigen Quartier einen Papagei – nicht zur Freude der Nachbarn. Was können diese tun, wenn sie sich durch das ständige Geplapper gestört fühlen?
Zunächst sollten sie mit der Papageienhalterin reden. Sie könnten Dana Schwarz beispielsweise vorschlagen, isolierende Schutzwände hinzustellen oder den Vogel nur zu bestimmten Zeiten an die frische Luft zu lassen. Ist Schwarz nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bereit, können die Nachbarn eine Klage einreichen. Diese hat aber nur Chancen auf Erfolg, wenn auch ein durchschnittlich sensibler Mensch die Lärmeinwirkung unter den konkreten Umständen als «übermässig» empfinden würde.
Als Sam Klemm mit dem Auto auf einer Landstrasse unterwegs ist, springt unerwartet ein Reh aus dem Wald. Klemm kann nicht rechtzeitig bremsen und erfasst das Tier. Wie verhält er sich richtig?
Klemm muss bei einem Wildunfall anhalten, die Warnblinker einschalten und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck sichern. Zudem ist er verpflichtet, unverzüglich die Polizei anzurufen und am Unfallort zu warten, bis der Wildhüter eintrifft. Würde er einfach weiterfahren, wäre das strafbar. Dann müsste Sam Klemm damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht übernimmt.
Ben Keller will ein Pferd kaufen. Er fürchtet, das Ross könnte krank werden oder sich verletzen. Kann sich Keller gegen die Kosten versichern?
Ja, er kann eine Behandlungskosten-Versicherung für sein Pferd abschliessen. Auch das Todesfall- und Invaliditätsrisiko infolge von Unfall und Krankheit kann versichert werden. Da sowohl die Prämien als auch die gedeckten Schadenssummen stark variieren, sollte Keller zunächst Angebote miteinander vergleichen. Es lohnt sich auch, sich zu erkundigen, ob man den Tierarzt bei der betreffenden Versicherung selber aussuchen kann oder ob nur die Kosten von Praxen erstattet werden, mit denen die Versicherung zusammenarbeitet.
Familie Gustafson ist verzweifelt: Ihre betagte, etwas einsame Nachbarin kann es nicht lassen, ihr junges Kätzchen zu füttern. Gespräche helfen nichts. Hat die Familie rechtlich etwas gegen das Anfüttern in der Hand?
Das Kätzchen ist Eigentum der Gustafsons. Das bedeutet, dass die Familie grundsätzlich auch allein das Recht hat, über das Tier zu bestimmen – also auch darüber, wer es wann füttert. Ohne Einwilligung der Halter darf die Nachbarin die fremde Katze daher nicht weglocken und füttern.