Dürfen Eltern bei Verdacht rumstöbern?
Frage: Ich befürchte, dass mein 14-jähriger Sohn Nacktbilder auf dem Handy hat. Darf ich sein Mobiltelefon kontrollieren?
Veröffentlicht am 2. Februar 2023 - 14:55 Uhr
Sie als Eltern sind für die Handlungen Ihres Sohnes nicht verantwortlich. Mit 14 Jahren ist er strafmündig und muss selber für seine Taten geradestehen. In der Schweiz können Kinder vom Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden, sobald sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben.
Die Eltern müssen sich zwar um die Erziehung und das Wohl ihrer Kinder kümmern. Eltern und Kinder sind aber auch dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu achten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. So steht es im Gesetz.
Das heisst auch, dass Sie die Privatsphäre Ihres Sohnes akzeptieren müssen. Wenn Sie nun das Handy gegen seinen Willen kontrollieren, und dies vielleicht sogar regelmässig, dann überschreiten Sie diese Grenze. Der gleiche Fall wäre es, wenn Sie heimlich sein Tagebuch lesen würden. Nur wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass jemand kriminelle Handlungen begangen hat, kann die Kontrolle seines Mobiltelefons gerechtfertigt sein. Bedenken Sie aber: Das kann das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen nachhaltig stören.
Mit Nacktbildern von Minderjährigen macht man sich strafbar
Besser ist, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und mit dem Thema offen umzugehen: Reden Sie mit Ihrem Sohn, und erklären Sie ihm, wie schnell man in einem strafrechtlich relevanten Bereich landet und wie die Konsequenzen aussehen können. Viele Jugendliche wissen nicht, dass es strafbar ist, wenn sie ihren minderjährigen Kollegen pornografische Inhalte zeigen .
Wenn auf den geteilten Fotos gar Minderjährige zu sehen sind, ist bereits das Speichern auf dem Handy verboten . Und dabei kommt es nicht darauf an, ob das Foto freiwillig entstanden ist. Es kann auch strafbar sein, wenn ein minderjähriges Mädchen für den ersten Freund ein sexy Selfie in Unterwäsche macht.
Unterstützung finden Sie bei der Polizei, bei der kantonalen Opferhilfestelle oder einer Jugendberatungsstelle.
Die Pubertät ist nicht nur für Teenager, sondern auch für die Eltern eine Zeit der Umbruchphase. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Freiraum und Grenzen in der Pubertät», wie sie als Eltern in Konfliktsituationen reagieren oder was sie tun können, damit Regeln besser eingehalten werden.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.
1 Kommentar
Na und soll er doch Nackbilder auf dem Handy haben. Sehe das Problem nicht ein.