Wer zahlt nach Pensionierung mehr?
Frage: Ich bin frisch pensioniert. Monatlich erhalte ich 4500 Franken, meine Partnerin 2500 Franken. Sie erwartet noch immer, dass ich die Fixkosten von 2300 Franken trage. Ist das fair?
aktualisiert am 6. Dezember 2018 - 10:18 Uhr
Durch die Pensionierung ergibt sich eine neue finanzielle Ausgangslage. Bisher haben Sie Ihre Partnerin unterstützt. Jetzt aber, mit dem Eintritt ins AHV-Alter, steht Ihnen selber weniger Geld zur Verfügung . Die Kosten für den Haushalt sollten jetzt neu aufgeteilt werden.
Ihre Miete beträgt 2000 Franken im Monat, für Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Strom und Kommunikation kommen 300 Franken hinzu. Die Budgetberatung Schweiz empfiehlt bei einem Konkubinatspaar mit Ihrem Einkommen, für Nahrungs-, Putz- und Waschmittel 900 bis 1000 Franken einzusetzen.
Wie sollen die Kosten nun verteilt werden? Fair wäre eine prozentuale Verteilung entsprechend der Einkommen: Ihre Partnerin zahlt einen Drittel und Sie zwei Drittel der fixen Kosten. Bei dieser Schnellrechnung gilt es aber auch zu berücksichtigen, wie Sie sich an der Hausarbeit beteiligen. Wenn sich Ihre Partnerin mehr im Haushalt engagiert, muss sie entschädigt oder bei der Kostenaufteilung begünstigt werden. Die Budgetberatung empfiehlt hier 20 bis 30 Franken als Stundenansatz für Hausarbeit.
Sie finden auf www.budgetberatung.ch Vorlagen und Budgetbeispiele, wie Sie die Kosten neu aufteilen könnten.
Ihre Partnerin lebt von der IV-Rente und einer kleinen Zusatzrente der Pensionskasse. Wenn sie über kein grosses Vermögen verfügt – das heisst weniger als 100'000 Franken –, hat sie voraussichtlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL)
. Diese können ihr einerseits helfen, den gemeinsamen Haushalt mitzufinanzieren. Andererseits hätte Ihr Haushalt durch die EL-Berechtigung
Anspruch auf Erlass der Billag-Beiträge. Ihre Partnerin kann zudem Krankheitskosten über die EL abrechnen. Am besten meldet sie sich bei
der AHV-Zweigstelle in ihrer Wohngemeinde an.
Weil vieles im Konkubinat nicht gesetzlich geregelt ist, müssen Paare selber vorsorgen. In der Mustervorlage «Konkubinatsvertrag» sehen Beobachter-Mitglieder, wie sie etwa die Haushaltskosten, das Mietverhältnis oder die gegenseitige Unterstützung festlegen können. Überdies gibt die Checkliste «Wöchentlicher Aufwand für den Haushalt» eine nützliche Vorlage zum Ausfüllen, wer wieviel Zeit für den Einkauf, fürs Putzen oder Kochen aufbringt.