Schulde ich Unterhalt bei alternierender Obhut?
Mein Ex-Partner und ich wollen unseren Sohn weiterhin in etwa halbe-halbe betreuen. Schuldet da trotzdem einer dem anderen Unterhalt für ihn?
Veröffentlicht am 12. März 2025 - 06:00 Uhr
Wenn nach der Trennung ein Elternteil das Kind hauptsächlich allein betreut, erbringt er seinen Unterhaltsbeitrag grundsätzlich in natura durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil, der sein Kind bloss während Wochenenden und Ferien sieht, muss für den gesamten Geldunterhalt des Kindes aufkommen. Also etwa für Wohnen, Essen, Krankenkasse und Drittbetreuungskosten.
Wenn die Eltern das Kind weiterhin gemeinsam respektive alternierend betreuen, müssen sich beide am Geldunterhalt des Kindes beteiligen. In welchem Umfang, ist jedoch alles andere als einfach zu berechnen. Es hängt davon ab, wie hoch der Betreuungsanteil jedes Elternteils effektiv ist und wie leistungsfähig er ist. Also wie viel Einkommen er übrig hat, nachdem er seine eigenen nötigsten Ausgaben geleistet hat.
Eine Anleitung anhand konkreter Zahlen finden Sie im Rechtsratgeber (siehe unten). Mit einem Beobachter-Abo können Sie den Unterhalt bei alternierender Obhut berechnen – einmal bei in etwa gleichen und einmal bei unterschiedlichen Betreuungsanteilen.
Wenn sich Paare trennen und die Obhut über die Kinder teilen, beginnt die grosse Rechnerei zum Kindesunterhalt: Wer schuldet wem wie viel? Profitieren Sie von den Vorteilen eines Beobachter-Abos inklusive Beratung und erhalten Sie zwei einfache Anleitungen, mit denen Sie den Unterhalt selber bestimmen können.
In den beiden Berechnungsbeispielen unten erfahren Sie:
- Wie Sie in wenigen Schritten den Kindesunterhalt festlegen.
- Welche Ausgaben zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören und
- wer in welchem Umfang dafür aufkommen muss.
- Wie Sie die Betreuungsanteile berechnen.
- Wie Sie auf den geschuldeten Barunterhalt kommen.
- Wie zusätzliche Auslagen für Freizeit verrechnet werden.
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