Ein Mann, kein Opfer?
Männer, die Schutz vor gewalttätigen Frauen suchen, erhalten wenig Hilfe. Oft werden sie belächelt.
Veröffentlicht am 19. Dezember 2019 - 20:34 Uhr
Thomas Koch* duckte sich, als seine Frau das Messer nach ihm warf. Sie verfehlte ihn nur knapp. Er hielt sein zwei Wochen altes Mädchen auf dem Arm, schützte sie mit seiner Hand, damit ihr nichts geschehe. Das war vor neun Jahren, zu Hause im Wohnzimmer.
Danach eskalierte der Streit immer wieder, sie beschimpften, sie schlugen sich. Bis im Juni dieses Jahres. Koch wischte gerade den Boden, als ihm seine Frau Spülwasser über den Kopf kippte und sagte, er sei ein Nichtsnutz. «Ich stand auf, sah sie an und sagte, dass ich jetzt gehe. Das war das Ende.» Das Ende von Kochs Ehe und dem Terror zu Hause. Dem Terror seiner Frau, «der Liebe meines Lebens», wie er dachte, «mit ihren wunderschönen blauen Augen».
In der folgenden Nacht schlief er im Wald. «Ich wusste nicht, wohin ich gehen konnte und wer mir helfen würde», sagt der 45-Jährige. Am Morgen stiess er im Netz auf die Nummer des Vereins Zwüschehalt. Er fand Unterschlupf im Berner Männer- und Väterhaus. Ein altes Gebäude in der Nähe einer Kirche, Fischgrät-Parkett, Einbauschränke aus Holz, die Türe immer verriegelt.
Der «Zwüschehalt» hat sechs Zimmer mit acht Betten. Sie sind fast immer belegt. Von Männern, die Schutz suchen, und Männern, die verhindern wollen, dass sie noch Schlimmeres anrichten. «Zu uns kommen nicht Opfer oder Täter, sondern Männer in Not», sagt Sieglinde Kliemen, die Leiterin des Männerhauses.
Häusliche Gewalt passiert hinter vielen Türen. 10'653 Fälle wurden 2018 der Polizei gemeldet, rund 30 Prozent der Opfer waren Männer. Für sie gibt es nur gerade drei Schutzhäuser. Der «Zwüschehalt» ist eines davon. Er finanziert sich fast ausschliesslich privat. Um nicht schliessen zu müssen, lebt der Verein von 110'000 Franken Spenden und Gönnerbeiträgen im Jahr.
«Wir sind immer wieder in Kontakt mit den Behörden», sagt Sieglinde Kliemen. «Solange wir Opfer und Täter unter einem Dach haben, gibt es keine Möglichkeit für Subventionen.» Auch für die drei Berner Frauenhäuser ist die Situation nicht rosig. Sie erhalten aber immerhin bis zu drei Millionen Franken jährlich über die Sozialhilfe.
Auch von der Opferhilfe
werden nur wenige Männer finanziell unterstützt. Ein unhaltbarer Zustand, sagt Sieglinde Kliemen. «Diese Männer suchen Schutz – und bleiben dann auf
Schulden sitzen.» Wie bei Thomas Koch: Er blieb fast drei Monate im Männerhaus, sein Aufenthalt kostete insgesamt 3000 Franken. Von der Opferhilfe erhielt er 800 Franken Entschädigung. Aber erst nachdem er und Leiterin Sieglinde Kliemen dreimal interveniert hatten.
«Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass ich einmal häusliche Gewalt erlebe.»
Thomas Koch*, Opfer häuslicher Gewalt
Thomas Koch ist eher klein, trägt Glatze, hat einen trainierten Körper. Er macht einen selbstbewussten Eindruck, mag Hundesport, das Militär und arbeitet als Abteilungsleiter. «Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass ich einmal häusliche Gewalt erlebe.» Er erzählte niemandem davon. «Ich dachte jedes Mal, wir kriegen das wieder hin. Ich realisierte nicht, wie ungesund unsere Beziehung war.»
Am Anfang lief alles normal. Sie waren verliebt, heirateten, hatten vier Kinder. Doch mit der Zeit verloren sie den Respekt. Streitereien, Beleidigungen, Schubser. Sie warf seine Kleider aus dem Fenster, er schrie sie an. «Ich war kein Unschuldslamm», sagt Thomas Koch. «Irgendwann habe ich auf ihre Provokationen reagiert.» Mit einem Fusstritt, einer Ohrfeige . «Ich wusste mir nicht mehr zu helfen. Also gab ich zurück.»
Einmal war Koch so wütend, dass er mit aller Kraft gegen einen Stuhl trat. Seine Frau rief die Polizei. Er wurde als Täter registriert. Vor den Behörden habe er ab diesem Moment keine Chance mehr gehabt. «Ich wurde als gewalttätig bezeichnet und musste ein Täterprogramm besuchen. Später habe ich mir psychologische Hilfe geholt, weil ich realisiert habe, dass ich ein Problem habe und lernen muss, damit umzugehen.» Seine Frau kam ohne Strafe davon. Die vier Kinder leben heute bei ihr.
Häusliche Gewalt gegen Männer ist ein Tabuthema. «Es passt nicht ins herrschende Männerbild. Das Bild vom starken Geschlecht, das die Probleme löst und sie nicht hat. Vom Fels in der Brandung – und nicht vom Opfer», sagt Sieglinde Kliemen. Wenn Männer den Schritt doch wagten und sich Hilfe suchten, könnten sie nur schwer belegen, dass sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und Schutz brauchen. «Wie auch? Es reicht nicht, wenn Männer aussagen, dass sie bedroht, kontrolliert oder terrorisiert werden. Wenn sie es nicht nachweisen können, fallen sie nicht unter das Opferhilfegesetz .» Und dann zahlt die Opferhilfe auch nicht.
Das Bewusstsein, dass auch Männer Opfer sein können, ist nur wenig entwickelt, sagt auch Susanne Schaffner. Sie führt das Dossier Opferhilfe bei der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren. «Männer haben eine grössere Hemmschwelle, sich einzugestehen, dass sie Opfer sind und sich bei der Polizei melden sollten. Wir gehen von einer Dunkelziffer aus.»
Es sei nötig, dass sich die Öffentlichkeit für die Problematik sensibilisiere und geeignete Hilfsangebote zur Verfügung stelle. «Wir wissen, dass es aktuell zu wenige Angebote für männliche Opfer gibt.» Man müsse mehr und besser über die bestehenden Angebote informieren. «Aber es ist nicht so, dass es für Männer schwieriger ist als für Frauen, Hilfe zu finden. Die Beteiligung der öffentlichen Hand an der Finanzierung variiert von Unterkunft zu Unterkunft, von Kanton zu Kanton – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Schutzunterkünfte für Männer oder Frauen handelt», sagt Schaffner.
Auch Florian Holm* suchte Schutz im «Zwüschehalt». Er lebte mit seinen zwei Töchtern einen Monat lang dort. Das kostete ihn fast 4000 Franken, die Opferhilfe übernahm nichts. Für Holm, der als Filialleiter im Detailhandel arbeitet, war das fatal, denn sein Konto war leer.
«Sie drohte mir, dass ich meine Töchter nicht mehr sehe, wenn ich mich trenne. Ich glaubte ihr.»
Während der 14 Jahre mit seiner Frau übernahm er alle Kosten für die Familie. Sie arbeitete zwar ebenfalls, behielt ihren Lohn aber für sich. Er war der Ernährer, sie habe wie eine Prinzessin behandelt werden wollen. «Also versuchte ich, ihr immer das zu geben, was sie wollte.» Er sei verliebt gewesen, von ihr geblendet. «Sie hat mein Handy kontrolliert, mich von meinen Freunden isoliert. Hatte sie schlechte Laune oder war genervt, rastete sie aus», erzählt der 37-Jährige. Es gab Streitereien, Drohungen, Beschimpfungen. «Schlappschwanz, Arschloch, Muttersöhnchen hat sie mich genannt. Es gab tonnenweise solcher Szenen. Nicht jede Woche, jeden Tag.»
Mehrmals wollte sich Florian Holm trennen. Doch sie flehte ihn jedes Mal an, zu bleiben. «Anfangs drohte sie mir damit, dass sie sich etwas antut, wenn ich gehe.» Später setzte sie ihn mit den Kindern unter Druck. «Sie drohte, dass ich meine Töchter nicht mehr sehe, wenn ich mich von ihr trenne. Irgendwann habe ich ihr das geglaubt. Ich war gefangen.»
«Die Hochzeit 2013 war rückblickend meine Beerdigung.»
Florian Holm*, Opfer häuslicher Gewalt
Viele Männer seien bei Sorgerechtsstreitigkeiten
im Nachteil, so Kliemen. Die Mutter sei wichtig für das Kind, der Vater optional – eine weit verbreitete Haltung. «Dass sie ihm drohte, die Kinder wegzunehmen, ist das klassische Druckmittel.»
Die Hochzeit 2013 sei rückblickend seine Beerdigung gewesen, sagt Florian Holm. «Ich hatte die ganze Zeit die Hoffnung, dass es besser wird. Also blieb ich, den Kindern zuliebe.» Doch irgendwann hielt er es nicht mehr aus.
«Meine Frau spielte auch die Mädchen gegeneinander aus. Der Jüngeren sagte sie, wie sehr sie sie liebe – und ignorierte die Ältere. Es brach mir das Herz.» Er kneift die Augen zusammen, weil sie sich mit Tränen füllen. «Ich wollte nie, dass sie so aufwachsen und so etwas erleben müssen.» Die Flucht ins Männerhaus sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, aber überfällig. «Ich habe ihr gesagt, dass ich mit den Mädchen gehe. Sie drohte mir, dass sie der Polizei sagen werde, ich wolle die Kinder entführen. Ich brach in Panik aus.»
Erst im «Zwüschehalt» wurde ihm klar, welche Rechte er hat – nach Gesprächen mit Sieglinde Kliemen, der Polizei und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). «Heute frage ich mich, wie das alles geschehen konnte», sagt Florian Holm. «Wieso habe ich das so lange ausgehalten? Wahrscheinlich weil ich Angst hatte. Angst vor einem System, in dem ich im Nachteil bin, weil ich ein Mann bin.»
* Name geändert
Männer- und Väterhäuser «Zwüschehalt»
- Aargau: 056 552 08 70
- Bern: 031 552 08 70
- Luzern: 041 552 08 70
Beratungs- und Informationsstelle
- Mannebüro Züri, 044 242 08 88
Beratungsstellen der kantonalen Opferhilfe
Weil Männer wie Thomas Koch von der Opferhilfe in solchen Situationen keine Unterstützung erhalten, werden sie häufig auch durch die Stiftung SOS Beobachter unterstützt – mit einer Spende können Sie mithelfen.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat ein Recht auf Opferhilfe. Doch was heisst das konkret und wohin können sich Betroffene wenden? Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied unter anderem, welche Schutzmassnahmen Ihnen bei einem Verfahren zustehen und welche Bedingungen für eine finanzielle Entschädigung erfüllt sein müssen.
3 Kommentare
Wann handeln die Zuständigen für echte, Sinn machende, faire Gesetze schweizweit?
Gerade was die "Gesetze" betreffend "Gewalttaten, Sexualstraftaten, Missbrauch" generell anbelangt, gibt es längst Handlungsbedarf für entsprechende, rigide Neuregelungen, Anpassungen! Anstatt Täter - juristisch und psychotherpeutisch - zu "verkuscheln", braucht es unbedingt mehr klaren, langfristigen Schutz der OPFER!
Überlebende OPFER von Gewattaten jeglicher "Ab-Art", sind "lebenslang" traumatisiert! Dementsprechend muss der SCHUTZ für die OPFER betreffend TÄTER endlich gesetzlich angepasst werden!
Auch ich bin einerseits Opfer Häuslicher Gewalt gemäss Definition der Schweizerischen Kriminalprävention: Neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt gehören auch Verhaltensweisen zur häuslichen Gewalt, die in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, das Opfer zu kontrollieren und seinen freien Willen einzuschränken oder zu unterdrücken. Dazu gehört soziale Gewalt wie Bevormundung, Verbote oder die strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten. Eine weitere Form sozialer Gewalt bildet die ökonomische Gewalt. Diese umfasst Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes wie auch die alleinige Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen durch den Partner bzw. die Partnerin. http://www.skppsc.ch/de/t…
Diese Offizialdelikte werden leider von Personen aktiv wie passiv unterstützt, die u.a. bestimmten Rollenbilder und Weltanschauungen vertreten.
Nach Mitteilung Über die geplante Trennung und Scheidung passierte folgendes:
- Mein Ex-Mann kontaktierte meinen Arbeitgeber und wollte Auskunft, mit wem ich beruflich zu tun habe und weshalb. Er erhielt von Vorgesetzten des KSBL Auskunft. Mit Eingabe der Trennung wurde ich vermehrt aufgefordert meinen häuslichen Verpflichtungen nachzukommen „ich solle mich um den Haushalt kümmern“. Im November 2015 kontaktierte ich Auf Grund meiner Funktion den Rechtsdienst des Spitals mit relevanten Informationen (IVR Richtlinien), erhielt von der Assistentin die Auskunft sie sei katholisch erzogen - eine Antwort die hors sujet war, aber doch sehr viel aussagte. Sie zeigt, dass Personen auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit Offizialdelikte Häusliche Gewalt und Zwangsehen begünstigen (Art. 305 StGB) bzw. Art. 128 StGB Unterlassung der Nothilfe, wozu nebst organisatorischen auch die psychologische Nothilfe gehört: Im November 2015 brach mein Ex-Mann mir eine Rippe durch Schläge auf den Thorax, was bekannt war.
Auf der Post wurden Einschreiben des Gerichts zurückbehalten und trotz Verlängerung an das Gericht zurückgesendet. Ich kontaktierte dazu den Rechtsdienst der Post und erhielt Auskunft. Das Zivilgericht Sissach teilte an der 1. Verhandlung dann mit, der Ex-Mann sei nicht informiert, weshalb die Scheidung nicht vollzogen werden könne. Mit der Korrespondenz des Rechtsdienstes der Post konnte ich das Gegenteil belegen. Die am Schalter eingereichten Originaldokumente für die Wiedereröffnung meines Lohnkontos gingen bei der Postfinance 4x verloren. Es dauerte 5 Monate bis das Konto eröffnet wurde (November 2015 - April 2016). Meine Post musste ich bei einer ausserkantonalen Poststelle zurück-behalten lassen. Als die Eingeschriebene Vorladung bzw. Gerichtsurkunde per Email angekündigt wurde, wollte ich diese abholen: Die Poststelle teilte mit, sie hätten keinen Brief erhalten. Ich liess die Leiterin kommen und zeigte die Email, verlangte das der Brief ausgehändigt werde und informierte, dass ich auf der Stelle die Leitung der Post in Bern anrufe. Ich kontaktierte den Rechtsdienst der Post und verlangte, dass sie unverzüglich einschreiten und die Videoaufnahmen sicherstellen sollen: Der Brief kam innerhalb von 30 Minuten zum Vorschein und wurde ausgehändigt durch einen Angestellten, der immer wieder auf den Nachnamen meines Ex-Mannes zeigte. Im April 2016 willigte der Ex-Mann in die Scheidung ein, nachdem ich eine Unterhaltsvereinbarung vorlegte in der er bis zur Pensionierung (bis Januar 2021) Unterhaltszahlungen in abnehmender Höhe erhält, d.h. Ich kaufe mich frei aus einer Zwangsehe. Im Oktober 2017 schrieb er eine Email, dass er mehr Geld wolle und an meinem neuen Wohnort auftauchen werde: er wollte meine beruflichen und sozialen Kontakte kontrollieren. Daraufhin teilte ich mit, dass ich dies als erneuten Angriff verstehe und er mit den Konsequenzen zu rechnen habe: Ich informierte die Staatsanwaltschaft, die Polizei darüber, dass ich einen Pfefferspray habe und diesen einsetzen werde.
Zudem kenne ich ein männliches Opfer einer katholischen Zwangsehe mit Häuslicher Gewalt: die Täterin gestand dem Opfer im September 2015, - exakt zu dem Zeitpunkt als er ihr erneut bekanntgab, dass er ausziehen werde, das sie bereits 2 vorsätzliche Kindstötungen vornahm für die sie bisher nicht zur Rechenschaft gezogen wurde. Das erste Mal nach der zweiten erzwungenen Rückkehr (Zwangsehe Typ B & Typ C: Rückkehr- & Bleibezwang gemäss Definition des Bundes: http://www.gegen-zwangsheirat.ch/them…
De facto handelte es sich um eine implizite Drohung. Auch diese Täterin wurde von der GL (CA) und Vorgesetzten des KSBL unterstützt. Das Opfer wurde genötigt wieder zurückzukehren. Nachdem er die faktische Trennung weiterführte, Teilte die Täterin dies einem GL Mitglied mit. Das Opfer wurde durch eine Hilfsperson der GL aufgefordert, „seinen ehelichen Verpflichtungen nachzukommen“. Mehrere Mitglieder der GL sind katholisch. Sie setzen sich über unsere Bundesverfassung, Zivil- & Strafrecht. Sie setzen sich auch über den Canon Ecc. Auf den sie sich berufen, der 1. die Eheauflösung zulässt: dafür das ich dem Opfer diese Information und Kontaktpersonen die ihn unterstützen schriftlich mailte, wurde ich von mir Unbekannten gerügt. D.h. die Postgeheimnisverletzung findet auch bei den Telekommunikationsunternehmen bzw. durch Personen statt, die die Täterin unterstützen.
Als ausreichende Begründungen für das Nicht-Zustandekommen einer katholischen Ehe sind künftig zum Beispiel "fehlender Glaube", die "Kürze des ehelichen Zusammenlebens", eine Abtreibung oder eine dauerhafte außereheliche Beziehung ausreichend. Nach der Erklärung der Nichtigkeit können die Gläubigen erneut kirchlich heiraten. Quelle: https://rp-online.de/kult…
Die Frau hatte das Kind des Opfers abgetrieben, es wäre jetzt ca. 20 Jahre jung.
Als das Opfer der Täterin mitteilte, dass er nach wie vor mit mir telefonisch und elektronisch in Kontakt steht bzw. ich ihm Pakete mit den von ihm bestellten Alpkäse zukommen lasse, flippte die Frau aus, sie will sämtliche Kontakte unterbinden und überwachen. Eine der Töchter zwang sie ebenfalls eine Liebesbeziehung aufzugeben und das Kind welches sie erwartete abzutreiben, da ihr, der Täterin, der Name des Vaters des Kindes nicht passte.
Im April 2016 drang die Täterin in die Arbeitsräume ein und griff Mitarbeitende an, um diese einzuschüchtern, da diese das Opfer unterstützten. Der CEO wurde informiert, unterstützt aber die illegale Überwachung und Einschüchterung als „Druckmittel“ zur Nötigung des Opfers: Die Täterin erhielt kein Hausverbot, im Gegenteil: Das Opfer wurde von der GL gefragt, ob er die Eheprobleme wegen mir habe, obwohl bekannt ist, dass er seit 30 Jahren in Zwangsehe mit faktischer Trennung lebt und die Scheidung von der Frau will, die sein Kind und Enkel Illegal abtrieb.
Das Opfer leitete im Oktober 2016 eine psychologische Beratung ein, bei der der Täterin geraten wurde, mindestens 6 Wochen stationär Behandeln zu lassen, was sie ablehnte: sie hätte dann keine Kontrolle mehr über das Opfer. Leider sind es Personen, die ihre persönliche Weltanschauung über den Willen der Person stellen. Eine mir weiter bekannte Zwangsehe dauerte 8 Jahre und führte zum Kontaktabbruch mit allen Verwandten, die auf der „Scheidung nur durch den Tod“ beharrten sowie zum Kirchenaustritt und Atheismus.
Schön redet mal jemand darüber. Scheint ja nicht viel Interesse da zu sein, dies ist der erste Kommentar.
Ich glaube die Zahl der Opfer ist weit höher als 30%. Auch bei einigen weiblichen "Opfern" sind die Frauen die Täter und die Männer sind "Dank" ihrer körperlichen Überlegenheit, dann nicht Opfer sondern eben Täter.
Ein Mann wird nicht gehört und die Frau ist automatisch Opfer. Man sollte sich die ganze Sache nochmal durch den Kopf gehen lassen und nicht allzu schnell urteilen.